Am Sonntag, 03. Mai 2026 wird in Weinheim der/die Oberbürgermeister*in gewählt!

Erfahre hier mehr über die Wahl, die Kandidierenden, deren Vorhaben u.v.m.

Was wird gewählt?

Am Sonntag, 03. Mai 2026 wird ein/e neue*r Oberbürgermeister*in gewählt.

Erfahre hier, was ein/e Oberbürgermeister*in in Weinheim macht… >>

Wann & wo wird gewählt?

Am Sonntag, 03. Mai 2026 sind die Wahllokale zwischen 8-18 Uhr geöffnet. Ab 16 Jahren darfst du wählen.

Erfahre hier, wo du wählen kannst und was eine Briefwahl ist… >>

Wie wird gewählt?

Die Oberbürgermeisterwahl ist eigentlich ganz einfach. Man hat eine nur Stimme.

Erfahre hier, wer überhaupt wählen darf und wie du wählen kannst… >>

Kandidierende

Für die Stelle des Stadtoberhaupts muss man sich bewerben und wird dann gewählt.

Erfahre hier, wer sich zur Wahl gestellt hat und warum er/sie gewählt werden möchte… >>

Wahlprogramme

Jede*r Bewerber*in hat seine ganz eigenen Schwerpunktthemen für die Stadt.

Schaue die hier die Wahlprogramme der Kandidierenden an… >>

Wahl-O-Mat

Der Wahl-O-Mat ist eine internetbasierte Wahlentscheidungshilfe.

Mache den Test und schaue, welche*r Kandidat*in zu deiner Meinung passt… >>

Am Sonntag, 03. Mai 2026, ist Oberbürgermeisterwahl in Weinheim.

Was macht ein/e Oberbürgermeister*in?

Der Oberbürgermeister ist das Stadtoberhaupt von Weinheim und trägt die politische sowie organisatorische Verantwortung für die Stadtverwaltung. Er sorgt gemeinsam mit der Verwaltung dafür, dass Beschlüsse umgesetzt werden und die Stadt funktioniert.

Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:

Leitung der Stadtverwaltung
Der Oberbürgermeister ist Chef der Stadtverwaltung und damit verantwortlich für alle städtischen Ämter und Mitarbeitenden – zum Beispiel in den Bereichen:

  • Schulen und Bildung
  • Kindergärten und Jugendangebote
  • Bauamt und Stadtentwicklung
  • Straßen, Verkehr und Infrastruktur
  • Kultur, Sport und Veranstaltungen
  • Ordnung und Sicherheit
  • Vorsitz im Gemeinderat

Der Oberbürgermeister leitet die Sitzungen des Gemeinderats und arbeitet eng mit den gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zusammen. Er:

  • bereitet Beschlüsse vor
  • bringt eigene Vorschläge ein
  • setzt Entscheidungen des Gemeinderats um
  • Vertretung der Stadt nach außen

Der Oberbürgermeister repräsentiert die Stadt gegenüber:

  • Bürgerinnen und Bürgern
  • Unternehmen
  • Vereinen und Organisationen
  • anderen Städten / Kommunen
  • Land und Bund

Er ist damit das „Gesicht“ der Stadt.

Gestaltung der Zukunft der Stadt
Der Oberbürgermeister beeinflusst maßgeblich, wie sich die Stadt in den kommenden Jahren entwickelt.

Zum Beispiel bei Fragen wie:

  • Wo werden neue Wohngebiete gebaut?
  • Wie entwickelt sich die Innenstadt?
  • Welche Schulen oder Kitas werden erweitert?
  • Wie investiert die Stadt ihr Geld?
  • Welche Angebote gibt es für Jugendliche, Familien und Senioren?
  • Wie entwickelt sich Mobilität, Klima- und Umweltschutz?

Der Oberbürgermeister trifft zwar nicht alles allein – viele Entscheidungen werden gemeinsam mit dem Gemeinderat getroffen – aber er hat großen Einfluss darauf, welche Themen Priorität haben, wie Projekte umgesetzt werden und wie sich die Stadt entwickelt.

Wann und wo wird gewählt?

Die Oberbürgermeisterwahl findet am Sonntag, 03. Mai 2025 statt. Die Wahllokale haben von 8-18 Uhr geöffnet.

Wahllokale befinden sich in öffentlichen Gebäuden, wie z.B. in der Stadthalle, in Schulen, auf dem Rathaus, auf Verwaltungsstellen o.ä.

Das für dich zutreffende Wahllokal wird dir in deiner Wahlbenachrichtigung angegeben. Diese wird dir ein paar Wochen vor der Wahl an deine Postadresse zugestellt. In den Wahlunterlagen befindet sich bei der Kommunalwahl auch bereits schon der große Stimmzettel. Diese kannst du schon vor der Wahl zuhause in Ruhe ausfüllen und zum Wahllokal mitbringen.

Neben der Wahl in einem Wahllokal steht es dir frei, die Briefwahl zu beantragen. Dann kannst deine Wahlunterlagen inkl. Stimmzettel per Post vorab an das Wahlamt senden und musst nicht mehr am 09. Juni zu einem Wahllokal gehen. Die Unterlagen für die Briefwahl kannst du über die Wahlbenachrichtigung beantragen oder direkt im Briefwahlbüro.

Das Briefwahlbüro wird ab Montag, 13.05.2024, geöffnet sein.
Dieses befindet sich im kleinen Sitzungssaal im Schloss (Obertorstraße 9, Eingang D, 1. OG).

Bitte beachten: Das Briefwahlbüro ist nicht rollstuhlgerecht zu erreichen. Bitte für den Bedarfsfall die Klingel vor Ort benutzen.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
 montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr,
donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr.

Weitere Informationen zum Wahlverfahren findest du auf https://www.kommunalwahl-bw.de/faq-wahlverfahren

Wie wird gewählt?

Die Wahl erfolgt als direkte Personenwahl durch die Bürgerinnen und Bürger.
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (mehr als 50 % der Stimmen) erhält. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, findet (am Sonntag, 17. Mai 2026) eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

Gewählt wird in insgesamt 65 Wahlbezirken, aufgeteilt in 51 Urnenwahlbezirke und 14 Briefwahlbezirken.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme (§ 19 Absatz 3 KommWG)

Wer darf überhaupt wählen?
Nach § 14 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) sind Bürger im Rahmen der Gesetze zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt. Das Wahlrecht zu den Gemeindewahlen ist also Ausfluss des Bürgerrechts in der Gemeinde.

  • Bürger der Gemeinde ist nach § 12 Abs. 1 GemO,
  • wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
  • wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt;
  • wer das Bürgerrecht in einer Gemeinde durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seot dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger.

Kann ich Briefwahl machen?
Ja, das geht. Briefwahlunterlagen zur Oberbürgermeisterwahl am 03. Mai 2026 können online, schriftlich, persönlich oder per E-Mail beantragt werden.

Online-Antrag:
Über das Briefwahlportal der Stadt Weinheim, siehe:
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08226096

Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.

Per E-Mail:
An wahlamt@weinheim.de
unter Angabe von vollständigem Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift

Frist für die Beantragung:
Donnerstag, 30. April 2026, 18:00 Uhr

Bei nicht zugestellten Unterlagen oder kurzfristiger Erkrankung sind Sonderregelungen über das Wahlamt möglich.

Kontakt Wahlamt:
Telefon: 06201 / 82-358 oder 82-561
E-Mail: wahlamt@weinheim.de 

Die Kandidierenden

Auf den Listen der Parteien / Wählervereinigungen stehen Persönlichkeit der Stadtgesellschaft, die uns Bürger*innen im Gemeinderat vertreten möchten und bei der Wahl um unsere Stimme(n) kämpfen.

Wir stellen euch die Kandidierenden nach offizielle Freigabe durch den Wahlausschuss (tagt am Montag, 13. April 2026) an dieser Stelle vor.

Wahlprogramme der Kandidierenden

Nachfolgend findest Du die „Wahlprogramme“ bzw. Webseiten der Kandidierenden. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind die jeweiligen Kandidierenden selbst verantwortlich.

Wir verlinken euch die Wahlprogramme der Kandidierenden nach offizielle Freigabe durch den Wahlausschuss an dieser Stelle vor.

Mache den „Wahl-O-Maten“

Du bist noch unsicher, welche*r Kandidat*in am besten zu Deinen Ansichten passt?
Dann probiere unseren Wahl-O-Mat zur Oberbürgermeisterwahl in Weinheim aus.

Der Wahl-O-Mat ist eine digitale Orientierungshilfe, mit der Du Deine Positionen zu wichtigen Themen mit den Antworten der Kandidierenden vergleichen kannst.

Klicke Dich durch die Fragen und finde heraus, welcher Kandidatin Deinen Ansichten am nächsten steht.

Wir geben den Wahl-O-Maten nach Freigabe der Kandidierenden durch den Wahlausschuss (tagt am 13. April 2026) frei …

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Schreibe uns!
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